Kosten / Gebühren
Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine Honorarvereinbarung getroffen wird. Als Grundlage der Berechung wird somit der Gegenstandswert herangezogen.
Auf die Vergütung haftet der Mandant als der jeweilige Auftraggeber. Unter Umständen ist eine Kostenerstattung, nämlich bei erfolgreicher gerichtlicher Geltendmachung durch den Gegner, zu erreichen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sich einen Rechtsstreit finanziell nicht leisten können, stehen Ihnen evtl. die Beratungshilfe (im außergerichtlichen Verfahren) oder die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (im gerichtlichen Verfahren) zur Verfügung.
In diesem Fall beantragen Sie die Beratungshilfe bitte vor der Beratung bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Das erforderliche Formular haben wir
hier
für Sie bereitgestellt.
Den Beratungshilfeberechtigungsschein bringen Sie dann bitte zum Termin mit.
Bei entsprechender Bewilligung von Beratungshilfe ist von Ihnen in der Regel nur noch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 € zu zahlen.
Download: Antrag auf Beratungshilfe
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Gebühren- und Berufsordnung
BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung (BGBI. I S. 565)
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (BGBI. I S. 718)
BORA Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAK-Mitt. 2005, S. 183)
Verantwortlich nach § 10 MDStV:
Verantwortlich für die Inhalte dieser Seiten sind Rechtsanwälte Dora Rother und Jesko Rother
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